Sie denken über eine Auftragsvergabe an uns nach? Diese Vorteile erwarten Sie
Wir berechnen unseren Auftraggebern den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%.
Zudem können bis zu 50% der Arbeitsleistung durch den Auftraggeber auf die zu entrichtende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
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